RECHTSANWALT FÜR VERTRAGSRECHT | BERLIN |

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MAIER | VERTRAGSRECHT VERMÖGENSRECHT

RECHTSBERATUNG | RECHTSVERTRETUNG | BERLIN

Rechtsanwalt für Vertragsrecht Kuno Maier

KUNO MAIER

RECHTSANWALT

 

Rankestraße 33

10789 Berlin-Charlottenburg

Tel. 030 – 327 98 03-0

Fax 030 – 327 98 03-38

kanzlei@maier-rechtsanwalt.de

Das Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Baurecht sind lediglich besondere Bereiche des allgemeinen Vertragsrechts und Vermögensrechts.

Ähnliche Problemstellungen ergeben sich in weiteren besonderen Bereichen des Vertragsrechts und Vermögensrechts, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von

  • Kaufverträgen
  • Leasingverträgen
  • Werkverträgen
  • Dienstverträgen
  • Franchiseverträgen
  • Darlehensverträgen
  • Bürgschaftsverträgen.

und weiteren besonderen Vertragstypen des besonderen Vertragsrechts.

Die fachkompetente Bewältigung der sich auf diesen Rechtsgebieten des besonderen Vertragsrechts ergebenden Problemstellungen gehört zum Handwerkszeug jedes zivilrechtlich versierten Rechtsanwaltes.

Auf der Grundlage langjähriger Tätigkeit und Erfahrung berate und vertrete ich Sie darüberhinaus bevozugt auch sehr gerne in meinen besonderen Interessengebieten des besonderen Vertragsrechts, im

  • Arbeitsrecht

und

  • Erbrecht.

VERTRAGSRECHT UND VERMÖGENSRECHT

RECHTSANWALT KUNO MAIER

Ähnliche Problemstellungen wie im Immobilienrecht und Mietrecht ergeben sich in weiteren besonderen Bereichen des Vertrags- und Vermögensrechts, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Kaufverträgen, Leasingverträgen, Werkeverträgen,Dienstverträgen, Franchiseverträgen, Darlehensverträgen und Bürgschaftsverträgen.

Die fachkompetente Bewältigung der sich auf diesen Rechtsgebieten ergebenden Problemstellungen gehört zum Handwerkszeug jedes zivilrechtlich versierten Rechtsanwaltes.

Auf der Grundlage langjähriger Tätigkeit und Erfahrung berate und vertrete ich Sie darüberhinaus bevozugt auch sehr gerne in meinen besonderen Interessengebieten im Arbeitsrecht und Erbrecht.