RECHTSANWALT FÜR BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT | BERLIN |

 

 

 

 

 

 

 

 

MAIER | BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

RECHTSBERATUNG | RECHTSVERTRETUNG | BERLIN

Rechtsanwalt für Baurecht Kuno Maier

KUNO MAIER

RECHTSANWALT

 

Rankestraße 33

10789 Berlin-Charlottenburg

Tel. 030 – 327 98 03-0

Fax 030 – 327 98 03-38

kanzlei@maier-rechtsanwalt.de

Der mit Immobilienrecht befasste Rechtsanwalt wird zwangsläufig auch mit Fragestellungen im Baurecht und Architektenrecht konfrontiert.

Unabhängig davon, ob Sie als Erwerber einer Eigentumswohnung vom Bauträger ein noch zu erbauendes Haus oder eine zu erbauende oder auszubauende Wohnung im Wohnungseigentum kaufen, als  Privatperson, als Vermieter, als Bauträger oder als Investor bauen, ist die Entscheidung zum Bauen stets auch nit hohem finanziellem Einsatz verbunden.

Dasselbe gilt im Hinblick auf die meist zu erbringenden Vorleistungen auch für Bauträger, Auftragnehmer von Bauwerkleistungen und Architektenleistungen.

Es ist daher schon bei Aufragsanbahnung dringend geboten, den Vertragsinhalten hinreichend Beachtung zu geben, auf das konkrete Bauvorhaben hin durchdachte Verträge zu gestalten und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu prüfen. Mögliche Risiken und Gefahren können so im Vorfeld erkannt und vermieden werden. Die Summen, die in Baurechtsstreiten hinterher im Streit stehen, stehen meist in keinem Verhältnis zu den Kosten einer rechtzeitigen rechtlichen Abstimmung  und Prüfung durch einen im Baurecht versierten Rechtsanwalt bereits vor Vertragsabschluss. Ist der Vertrag hingegen bereits abgeschlossen und treten während der Bauausführung, vor Abschluss oder nach Fertigstellung Probleme auf, gilt es Ihre Rechte rechtzeitig zu sichern und durchzusetzen.

Sofern Sie als Auftraggeber eines Bau- oder Sanierungsvorhabens oder als Käufer einer vom Bauträger neu erreichteten Eigentumswohung mit Bau- oder Architektenleistungen unzufrieden sind, gilt es Ihre Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche rechtzeitig und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, vorzubereiten und durchzusetzen.

Sind Sie Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt geht es mit Blick auf Ihre meist erheblichen Vorleistungen insbesondere darum, Ihre Vergütungsansprüche, sofern deren Ausgleich zu Unrecht verweigert wird,  zu sichern und zügig durchzusetzen sowie unbegründete Verzugs- und Mängeleinwendungen abzuwehren. 

Im Einzelnen biete ich im Baurecht und Architektenrecht insbesondere folgende Leistungen an:

  • Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen, Bauträgerverträgen und Bauverträgen nach BGB und VOB
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung und Abwehr von Honorar-, Werklohn- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme
  • Beratung und Vertretung bei Baubehinderung und Bauverzug
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
  • Absicherung von Vergütungsansprüchen
  • Vertreteung in gerichtlichen Beweisverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen
  • Prozessführung in allen Instanzen

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

RECHTSANWALT KUNO MAIER

Der mit Immobilienrecht befasste Rechtsanwalt wird zwangsläufig auch mit Fragestellungen im Baurecht und Architektenrecht konfrontiert.

Unabhängig davon, ob Sie als Erwerber einer Eigentumswohnung vom Bauträger ein noch zu erbauendes Haus oder eine zu erbauende oder auszubauende Wohnung im Wohnungseigentum kaufen, als  Privatperson, als Vermieter, als Bauträger oder als Investor bauen, ist die Entscheidung zum Bauen stets auch nit hohem finanziellem Einsatz verbunden.

Dasselbe gilt im Hinblick auf die meist zu erbringenden Vorleistungen auch für Bauträger, Auftragnehmer von Bauwerkleistungen und Architektenleistungen.

Es ist daher schon bei Aufragsanbahnung dringend geboten, den Vertragsinhalten hinreichend Beachtung zu geben, auf das konkrete Bauvorhaben hin durchdachte Verträge zu gestalten und von der anderen Vertragsseite vorgelegte Verträge kritisch zu prüfen. Mögliche Risiken und Gefahren können so im Vorfeld erkannt und vermieden werden. Die Summen, die in Baurechtsstreiten hinterher im Streit stehen, stehen meist in keinem Verhältnis zu den Kosten einer rechtzeitigen rechtlichen Abstimmung  und Prüfung durch einen im Baurecht versierten Rechtsanwalt bereits vor Vertragsabschluss. Ist der Vertrag hingegen bereits abgeschlossen und treten während der Bauausführung, vor Abschluss oder nach Fertigstellung Probleme auf, gilt es Ihre Rechte rechtzeitig zu sichern und durchzusetzen.

Sofern Sie als Auftraggeber eines Bau- oder Sanierungsvorhabens oder als Käufer einer vom Bauträger neu erreichteten Eigentumswohung mit Bau- oder Architektenleistungen unzufrieden sind, gilt es Ihre Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche rechtzeitig und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, vorzubereiten und durchzusetzen.

Sind Sie Bauunternehmer, Handwerker oder Architekt geht es mit Blick auf Ihre meist erheblichen Vorleistungen insbesondere darum, Ihre Vergütungsansprüche, sofern deren Ausgleich zu Unrecht verweigert wird,  zu sichern und zügig durchzusetzen sowie unbegründete Verzugs- und Mängeleinwendungen abzuwehren. 

Im Einzelnen biete ich im Baurecht und Architektenrecht insbesondere folgende Leistungen an:

  • Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen, Bauträgerverträgen und Bauverträgen nach BGB und VOB
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung und Abwehr von Honorar-, Werklohn- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme
  • Beratung und Vertretung bei Baubehinderung und Bauverzug
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypotheken
  • Absicherung von Vergütungsansprüchen
  • Vertreteung in gerichtlichen Beweisverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafen
  • Prozessführung in allen Instanzen